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Allgemeine Geschäftsbedingungen „TREIBSTOFF agentur für marketing und mediendesign gmbh“

 

1. Allgemeines

1.1

Die nachfolgenden Bedingungen sind für alle Verträge mit der „TREIBSTOFF agentur für marketing und mediendesign gmbh“ (nachfolgend„Auftragnehmer“) ausschließlich maßgeblich. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers.Abweichungen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklichvereinbart werden.

1.3

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind inTextform zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1

Der Auftragnehmer erbringt die klassischen Leistungen einer Werbeagentur. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotbzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2

Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen eines entsprechenden Auftrages auch die Vermittlung oder Bereitstellung der Einrichtung vonDomainnamen und Webspeicherplatz durch sog. Internet-Service-Provider (ISP). Die Dienstleistung des Auftragnehmers besteht hierbei ausschließlich in der Vermittlung des Auftrages. Bei der Reservierung von Domainnamen und der Anmietung von Webspeicherplatz sind diejeweiligen Richtlinien der Vergabestelle bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ISP maßgeblich. Auf Wunsch werden dem Auftraggeberdiese Richtlinien und Bedingungen zugänglich gemacht.

2.3

Unter Website-Pflege versteht der Auftragnehmer die Fehlerbeseitigung und Funktionserhaltungsowie die Neuerung der vertragsgegenständlichen Website durch Aktualisierung und/oder Ergänzung der Daten. Die Einrichtungvon zusätzlichen Funktionen und/oder Erweiterungen werden von der Website-Pflege nicht erfasst. Gleiches gilt für die Gestaltung einesneuen Designs, sowie einer anderen gestalterischen Struktur der Website.

2.4

Das Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Der Vertrag kommt erstzustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Erfüllung des Auftrags begonnen hat.

 

3. Präsentationen

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch den Auftragnehmer mit dem Ziel des Vertragsschlusses mit dem Auftraggebererfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts(Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Gesamtvergütung angerechnet. NutzungsundEigentumsrechte an den im Rahmen der Präsentation vorgelegten Entwürfen und Arbeiten verbleiben bei Nichterteilung des Auftragsbeim Auftragnehmer. Bei Erteilung des Auftrages bestimmt sich die Übertragung der Nutzungsrechte und des Eigentums nach Ziffer 7.

 

4. Vergütung und Lieferung

4.1

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Das vereinbarte Zeit- oder Pauschalhonorarversteht sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.2

Durch den Auftrag anfallende Neben- und Fremdleistungen (z.B. Material-, Reise-, Druck- und Transportkosten, Modelle, Anzeigen- und Medialeistungen,etc.) werden gesondert vergütet und mit einem Agentur fee von 15% auf den Bruttopreis berechnet.

4.3

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zubestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.4

Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach folgender Maßgabe ohne Abzug fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % beiErreichen eines zuvor gemeinsam festgelegten Meilensteins und 30 % bei Abschluss des Auftrages.

4.5

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. DieVerzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn der Auftragnehmer einen höheren Schaden nachweist.

4.6

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er dies mit dem Auftragnehmer abzustimmen und die Mehrkostenzu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.7

Lieferfristen bedürfen grundsätzlich der Vereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden von dem Auftragnehmergrundsätzlich keine Fixgeschäfte getätigt. Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zurAuftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen übergeben hat.

4.8

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung undeiner angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer resultiert darausnicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden könnenund/oder nicht eintreten.

 

5. Abnahme

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerisch Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit desAuftragnehmers. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

 

6. Aufrechnung und Gefahrübergang

6.1

Eine Aufrechnung gegen die Vergütungsforderung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung unbestritten oderrechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt bei der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, gleich aus welchem Rechtsgrund.

6.2

Die Versendung der Arbeitsergebnisse und Vorlagen erfolgt, sofern nicht anderes vereinbart wurde, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen sowie sonstige Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere die §§ 97 ff Urheberrechtsgesetz, finden zwischen den Parteien auch dannAnwendung, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderlichen Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht vorliegt.

7.2

Entwürfe und Reinzeichnungen sowie alle sonstigen Arbeitsergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder imOriginal noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungberechtigt den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen, soweit nicht der Auftraggebernachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.3

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen.Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechtebedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.

7.4

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung auf den Auftraggeber über.Werden die Arbeitsergebnisse erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet eineangemessene Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

7.5

Der Auftragnehmer hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber benannt zu werden und kann denerteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Bei der Gestaltung von Webseiten erfolgt die Urheberbenennung des Auftragnehmers in Formeines Links.Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbartenVergütung als Schadensersatz, soweit nicht der Auftraggeber nachweist, dass kein oder nur einen geringerer Schaden entstandenist.

7.6

An Entwürfen, Reinzeichnungen und sonstigen Vorlagen des Auftragnehmers werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nurNutzungsrechte, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Originale sind, sobald sie vom Auftraggeber zur Ausübung der Nutzungsrechte nichtmehr benötigt werden, unbeschädigt an den Auftragnehmer zurückzugeben. Alle sonstigen Vorlagen und Arbeitsergebnisse bleiben bis zurvollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Auftragnehmers.

7.7

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer nach Auftragsbeendigung kostenlos ein Belegexemplar zur Eigenwerbung zur Verfügung.

 

8. Digitale Daten

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Werden Computerdateienzur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers geändert werden.

 

9. Pflichten des Auftraggebers

9.1

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitigund unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

9.2

Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen berechtigt ist undkeine Rechte Dritter entgegenstehen. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber. DerAuftraggeber stellt den Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei.

 

10. Gewährleistung

 

10.1

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen; insbesondere ihm überlassene Vorlagen, Muster etc. pfleglich zubehandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten.

10.2

Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Ablieferung des Arbeitsergebnissesan den Auftraggeber beim Auftragnehmer eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß undmangelfrei geschaffen.

10.3

Mit der Freigabe von Druckvorlagen durch den Auftraggeber sind Mängelrügen - insbesondere im Hinblick auf Rechtschreibfehler und grammatikalischeUnrichtigkeiten - ausgeschlossen. Hierdurch resultierende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

11. Haftung

11.1

Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden grundsätzlich nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlichoder grob fahrlässig verursacht haben. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaftensowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet er auch dann, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfendiese Schäden leicht fahrlässig verursacht haben.

11.2

Die Haftung des Auftragnehmers wird in den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den vertragstypischenund voraussehbaren Schaden beschränkt. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschädenoder entgangenen Gewinn. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für unmittelbar oder mittelbar entstandene Schäden die durchFunktionsstörungen oder Ausfälle der technischen Geräte nebst Zubehör am Produktionsort entstehen.

11.3

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des Arbeitsergebnisses wird vom Auftraggeber getragen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nichtfür Verstöße gegen Vorschriften des Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze. Inkeinem Fall haftet der Auftragnehmer wegen der in den Arbeitsergebnissen etwaig enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungendes Auftraggebers.

11.4

Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber-, markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmendes Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.

11.5

Für Aufträge, die der Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt, übernimmt der Auftraggeber keineHaftung oder Gewährleistung, soweit ihn kein Auswahlverschulden trifft. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

11.6

Sofern der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer einschaltet, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-,Schadensersatz und sonstigen Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme desAuftragnehmers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

11.7

Mit der Freigabe von Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technischeund funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für freigegebene Entwürfe und Arbeitsergebnisse entfällt jede Haftungdes Auftragnehmers.

 

12. Verwertungsgesellschaften

12.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen.Werden diese Gebühren von dem Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Auftragnehmer gegen Nachweiszu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

12.2

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich aneine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nichtvon der Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeberzuständig und selbst verantwortlich.

 

13. Vertraulichkeit und Wettbewerb

13.1

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch überdie Dauer der Zusammenarbeit hinaus vertraulich zu behandeln.

13.2

Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Dauer des Vertrages mit dem Auftraggeber auch andere Unternehmen bzw. Erzeugnisse werblichzu betreuen, die mit dem Auftraggeber im Wettbewerb stehen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

 

14. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nicht anderes vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers.

14.2

Für die auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge und der aus Ihnen folgenden Ansprüche - gleich welcher Art - gilt ausschließlichdas Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist,wenn der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

 

15. Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. DieParteien verpflichten sich, die betroffeneBestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungweitestgehend entspricht.

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